SPENDEN
Spenden an die Frederic-von-Anhalt-Stiftung sind steuerlich absetzbar.
Für Ihre Spende ab 200 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenquittung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen können. Für Spenden unter 200 Euro reicht der Kontoauszug als Vorlage beim Finanzamt.
Sie können gern ihre Spende auf folgendes Konto einzahlen:
Frederic-von-Anhalt-Stiftung
Betreff: Spende - bitte ihr Name und ihre Adresse
Bitte vergessen Sie ihren Namen und ihre Adresse auf der Überweisung nicht, so bleiben die Verwaltungskosten für die Ausstellung einer Spendenquittung gering.
IBAN: DE52 8005 3572 0030 0304 00
BLZ: 800 535 72 · Konto: 300 30 400
Bank: Stadtsparkasse Dessau · BIC: NOLADE21DES
Direkt über Paypal sicher spenden ist auch möglich - bitte hier klicken:
FREISTELLUNGSBESCHEID
Wir sind nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuergesetz des Finanzamtes Dessau-Rosslau, Steuernummer 114/142/04580 vom 20.06.2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer - aufgrund der ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützig verfolgten Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO - befreit.
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für die Zwecke:
- Förderung der Jugendhilfe
- Förderung des Wohlfahrtswesens
zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlichen vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
GELDAUFLAGEN UND BUßGELDER
Das Amtsgericht oder eine Staatsanwaltschaft erteilte Ihnen die Auflage, an die Frederic-von-Anhalt-Stiftung eine Zahlung zu leisten? In diesem Fall bitten wir Sie, nur die folgende Bankverbindung für Geldauflagen oder Bußgelder zu nutzen:
Konto 30030400
BLZ 80053572
Sparkasse Dessau
IBAN: DE52 8005 3572 0030 0304 00
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21DES
Wichtige Hinweise:
Geben Sie stets das Aktenzeichen im Verwendungszweck an. Nur dann können wir die zuständige Behörde über Ihren Zahlungseingang informieren. Zahlungen im Rahmen einer Geldauflage gelten nach dem Gesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende. Deshalb können wir eine Spendenbescheinigung nicht ausstellen. Geben Sie daher nie als Betreff „Spende“ an. Dies könnte sonst zu Nachteilen für Sie führen.
Ihre Zahlungsfrist oder die Möglichkeit Ratenzahlung zu nutzen dürfen wir nicht beeinflussen. Bitte wenden Sie sich direkt das zuständige Gericht. Es ist uns leider nicht gestattet, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.
Sehr geehrte Richter und Staatsanwälte,
Ihre Zuweisung hilft, denn wir sind auf Spenden und Geldauflagen angewiesen, um Projekte rund um behinderte Kinder in Sachsen-Anhalt mit zufinanzieren. Wir informieren zeitnah über die Eingänge und nicht geleistete Auflagen. Die Verfahren behandeln wir vertraulich.
Überweisungsträger oder Kontoaufkleber können Sie hier bestellen: info@frederic-von-anhalt-stiftung.de
Ihr Stiftungs-Team